Kategorien
Alkoholfreie Getränke umfassen die Kategorien Wässer, Erfrischungsgetränke sowie Fruchtsäfte und Fruchtnektare.
Erfrischungsgetränke
Eine wichtige Orientierungshilfe für die Herstellung, Kennzeichnung und Beurteilung von Erfrischungsgetränken sind die Leitsätze für Erfrischungsgetränke. Erarbeitet werden die Leitsätze von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission. Leitsätze sind keine Rechtsnormen, sondern ergänzen diese quasi als objektivierte Sachverständigengutachten, welche den redlichen Hersteller- und Handelsbrauch unter Berücksichtigung der Erwartung der Durchschnittsverbraucher an die betreffenden Lebensmittel beschreiben.
Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke enthalten sowohl allgemeine Beschreibungen als auch Hinweise bei der Verwendung spezifischer Bezeichnungen von Lebensmitteln (früher „Verkehrsbezeichnung“) – konkret ist dies der Fall für Fruchtschorlen, Fruchtsaftgetränke, Limonaden und Brausen. Bei rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen sind die Zusammensetzung des Produktes bzw. dessen charakteristische Merkmale klar definiert. Im Gegensatz zum Produktnamen, der freier gestaltet werden kann und auch fantasievoller sein darf, ist die Bezeichnung des Lebensmittels sachlich und zutreffend zu wählen. Beispiele sind etwa „Fruchtsaftgetränk Orange“ oder „Limonade“.
Die wafg ist als Branchenverband Ansprechpartner für die Kategorie Erfrischungsgetränke.
Tafelwasser, Quellwasser
Bei Wässern wird zwischen Tafelwässern, Quellwässern und natürlichen Mineralwässern unterschieden. Die rechtliche Grundlage hierzu findet sich in der Mineral- und Tafelwasserverordnung.
Tafelwässer bestehen aus Trinkwasser oder natürlichem Mineralwasser und dürfen mit bestimmten Zusätzen wie Kohlensäure und Mineralstoffen angereichert werden.
Quellwässer sind Wässer, die ihren Ursprung in unterirdischen Wasservorkommen haben und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen werden.
Mineralwasser
Die wafg vertritt als Branchenverband neben Erfrischungsgetränken auch die Kategorien Tafelwässer und Quellwässer.Natürliche Mineralwässer haben wie Quellwässer ihren Ursprung in unterirdischen Wasservorkommen und werden gleichfalls aus natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen. Sie sind von ursprünglicher Reinheit und gekennzeichnet durch ihren Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen und gegebenenfalls durch bestimmte, insbesondere ernährungsphysiologische Wirkungen. In der amtlichen Statistik wurden bis 1994 in dieser Gruppe der natürlichen Mineralwässer auch die – rechtlich zu den Arzneimitteln zählenden – Heilwässer erfasst. Für die Kategorien Mineralwässer und Heilwässer ist der Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) Ansprechpartner (siehe www.vdm-bonn.de).
Fruchtsäfte und -nektare / Gemüsesäfte und -nektare
Fruchtsäfte und -nektare sowie Gemüsesäfte und -nektare sind entsprechend den besonderen Anforderungen durch die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung hergestellte Erzeugnisse. Diese Produktkategorien werden vom Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) vertreten (siehe www.fruchtsaft.de).