Getränkeverpackungen

Voraussetzungen für Produktqualität, Convenience und Transport

Vielfältiges Angebot für unterschiedliche Konsumsituationen

Bei Umweltfragen haben die sich rund um die Rahmenbedingungen für (Getränke-) Verpackungen ergebenden Fragestellungen traditionell eine besondere Bedeutung für unsere Branche.

Getränkeverpackungen: wafg setzt sich für transparente Verbraucherinformation ein

Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher können schon heute eine klare und bewusste Entscheidung hinsichtlich Einweg oder Mehrweg treffen: Bei Mehrweg- und Einwegflaschen ist in der Regel ein Hinweis auf die Pfandeigenschaft aufgebracht, vor allem um – auch im Interesse der Hersteller – auf die Rückgabe der Flaschen hinzuwirken. Dabei findet sich bei Mehrwegflaschen ein expliziter Hinweis auf „Mehrweg“ bzw. eine sinngleiche Verbraucherinformation (z.B. Mehrweg-Logo).

Gesetzlich pflicht-bepfandete Einweggetränkeverpackungen sind beim rechtskonformen Vertrieb in Deutschland dagegen durchgängig mit dem Pfand-Logo der DPG gekennzeichnet. Um eine gute Erkennbarkeit von Einweg zu optimieren, setzen zahlreiche Unternehmen aus Industrie und Handel darüber hinaus freiwillig eine erweiterte Kennzeichnung mit den Angaben „Einweg“, „Pfand“ und dem Pfandbetrag von 0,25 € in der Nähe des DPG-Pfandlogos um. Die von mehreren Verbänden, darunter die wafg, getragene Initiative hat schon heute eine erhebliche Marktbedeutung. Daher halten wir eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung auf der Verpackung für nicht erforderlich, zumal auch die EU-Kommission hierzu bereits Bedenken mit Blick auf den europäischen Binnenmarkt geäußert hat.

Darüber hinaus wurde mit dem Verpackungsgesetz eine Kennzeichnungspflicht auf Handelsebene verankert. So müssen am Regal die Schriftzeichen „EINWEG“ bzw. „MEHRWEG“ angebracht werden.

 

Keine politischen Interventionen in Gebindefragen

In Deutschland sind bei Getränkeverpackungen Mehrweg und Einweg etabliert und anerkannt. Diese bewährten Systeme sollten nicht durch weitere politische Interventionen in Frage gestellt werden.

Zahlreiche Unternehmen setzen gleichermaßen bzw. parallel sowohl auf Einweg als auch auf Mehrweg. Die konkrete Entscheidung beruht neben praktischen und ökonomischen Überlegungen auch auf ökologischen Aspekten: So sind die Umlaufzahl, die wesentlich durch das Rückgabeverhalten der Verbraucher mitbestimmt wird, und die Transportentfernung wichtige Kriterien, die hier zu berücksichtigen sind. Eine bedeutende Rolle spielt zudem die Anforderung des jeweiligen Handelspartners.

Eine pauschale Schwarz-Weiß-Betrachtung ist auch hinsichtlich der ökologischen Bewertung von Einweg- bzw. Mehrwegsystemen nicht mehr sachgerecht. Seit Einführung der gesetzlichen Pfandpflicht für Einweg im Jahr 2003 haben sich insbesondere Einweg-Getränkeverpackungen in wichtigen ökologischen Rahmendaten positiv entwickelt (etwa durch deutliche Reduzierung des benötigten Materials sowie stark gestiegene Anteile von recyceltem Material). Dies schlägt sich positiv in der ökobilanziellen Bewertung nieder. Mehrweg ist auch bei alkoholfreien Getränken ein etabliertes System, dessen Entwicklung von vielen Unternehmen gefördert wird.