Verhaltenskodex Energydrinks

Energydrinks - Informationen zur Produktkategorie

Die wesentlichen Informationen zu Energydrinks sind übersichtlich in unserem Informationsflyer zusammengestellt.

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Energydrinks sind eine Untergruppe der koffeinhaltigen Erfrischungsgetränke und in Deutschland gesetzlich definiert. Sie enthalten neben Koffein charakteristische Inhaltsstoffe wie Taurin, Vitamine oder andere Stoffe mit einer physiologischen Wirkung oder einem Nährwert. Aufgrund dieser besonderen Inhaltsstoffe sind sie funktionelle Getränke mit anregendem Effekt – für den Konsum in spezifischen Situationen. Energydrinks sind in verschiedenen Rezepturen, mit Zucker oder auch als zuckerfreie Varianten, erhältlich.

In Europa wurden Energydrinks erstmals Ende der 1980er Jahre angeboten – hier begann auch ihre weltweite Erfolgsgeschichte. Heutzutage sind sie in mehr als 165 Ländern weltweit erhältlich.

Der wafg-Verhaltenskodex für die Kennzeichnung und Vermarktung von Energydrinks

Mit dem Kodex verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen freiwillig zur Einhaltung von verbindlichen Prinzipien, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Sie setzen sich für eine verantwortungsvolle Vermarktung und Kennzeichnung ihrer Produkte ein.

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Die charakteristischen Inhaltsstoffe von Energydrinks sind national geregelt

Neben Koffein enthalten Energydrinks einen oder mehrere weitere typische Inhaltsstoffe wie etwa Inosit, Glucuronolacton oder Taurin. Für all diese Stoffe schreibt in Deutschland die Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke (Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung – FrSaftErfrischGetrV) verbindliche Höchstwerte vor.

Koffein (320 mg/l); Taurin (4000 mg/l); Inosit (200 mg/l); Glucuronolacton (2400 mg/l)

Fragen und Antworten zu Energydrinks

Was sind Energydrinks und sind diese sicher?

Energydrinks sind eine Untergruppe der koffeinhaltigen Erfrischungsgetränke und in Deutschland gesetzlich definiert und reglementiert. Energydrinks enthalten als typische Inhaltsstoffe neben Koffein mindestens eine Zutat wie Taurin, Inosit und oder Glucuronolacton. In Deutschland sind hierzu gesetzliche Höchstgehalte festgelegt1). Ein handelsüblicher Energydrink (250 ml) enthält typischerweise 80 mg Koffein - das entspricht ungefähr dem Koffeingehalt einer Tasse Filterkaffee.

Nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen sind Energydrinks und ihre Zutaten sicher: Dies gilt insbesondere für die (potentielle) Aufnahme von Koffein. Dabei wird Koffein überwiegend aus anderen Quellen aufgenommen. Dies bestätigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrem wissenschaftlichen Gutachten zur Sicherheit von Koffein in Lebensmitteln vom 27. Mai 20152).

Demnach bestehen bei einer täglichen Koffeinaufnahme von bis zu 400 mg bei gesunden Erwachsenen keine Sicherheitsbedenken (200 mg bei schwangeren und stillenden Frauen). Bei Kindern (3 bis kleiner 10 Jahre) und Jugendlichen (10 bis kleiner 18 Jahre) wird die Sicherheit des Koffeinkonsums vom Körpergewicht abhängig gemacht. Die EFSA sieht hier eine Menge von 3 mg je Kilogramm Körpergewicht pro Tag und Einzeldosis als sicher an. Das entspricht bei Jugendlichen dem Verzehr von ein bis zwei Dosen Energydrink (je zu 250 ml) täglich oder innerhalb eines kurzen Zeitraums.

Der Beitrag von Energydrinks zur gesamten täglichen Koffeinaufnahme bei Erwachsenen und Jugendlichen ist äußerst gering und bei Kindern - insbesondere in Deutschland - vernachlässigbar. Eine Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) aus dem Jahr 2019 bestätigt diese Erkenntnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2015. Danach tragen Energydrinks zur gesamten täglichen Koffeinaufnahme von Kindern nur mit 1 % und von Jugendlichen nur mit 4 % bei.3) Andere Koffeinquellen wie Kaffeegetränke, Teegetränke, koffeinhaltige Limonaden, Kakaogetränke und Schokolade machen bei allen Altersgruppen bei weitem den größten Anteil des Gesamtkoffeinkonsums aus.

Unabhängig davon ist für Energydrinks ein moderater Konsum im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung und eines aktiven Lebensstils empfohlen.

 

1)  Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfGetrV ) vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016)

2)  EFSA NDA Panel (EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies), 2015. Scientific Opinion on the safety of caffeine, EFSA Journal 2015;
    13(5):4102, https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2015.4102

3) Robert Koch-Institut, „Projektbericht des RKI („Koffeinzufuhr bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland - Ergebnisse aus EsKiMo II“, 2019.

Welche rechtlichen Vorgaben bestehen?

Nach der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)1) müssen auf der Verpackung eines Energydrinks bzw. im Rahmen seiner Kennzeichnung insbesondere folgende Informationen vermittelt werden:

  • Verkehrsbezeichnung
  • Zutatenverzeichnis
  • Nährwertkennzeichnung
  • Konkreter Koffein-Hinweis zur Verbraucherinformation: „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ – gefolgt von der konkreten Angabe des Koffeingehalts (in „mg“ je 100 ml)

Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher nach den verbindlichen EU-Rechtsvorgaben umfassend informiert.

Darüber hinaus unterliegen in Deutschland die Zusammensetzung und die Vermarktung von Energydrinks den spezifischen Regelungen der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV)2). Diese nationale Regelung setzt verbindliche und konkrete Höchstwerte für Koffein (320 mg/l) und die in Energydrinks üblichen Zutaten Taurin (4000 mg/l), Inosit (200 mg/l) und Glucuronolacton (2400 mg/l) fest.

Zudem haben sich Unternehmen auf freiwilliger Basis in einem Verhaltenskodex für die Kennzeichnung und Vermarktung von Energydrinks verpflichtet, ihr Produktmarketing verantwortungsbewusst zu gestalten3). Diese Vorgaben sind für die unterzeichnenden Unternehmen verbindlich.

 

1)  Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, ABl. L 304 vom 22. November 2011, S. 18ff.

2)  Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfGetrV) vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016)

3)  wafg-Verhaltenskodex www.wafg.de/fileadmin/dokumente/wafg-flyer-energydrinks.pdf

Was sollte bei der Aufnahme von Koffein beachtet werden?

Koffein ist in vielen Lebensmitteln enthalten, wie zum Beispiel in Kaffee, Tee, Schokolade und Erfrischungsgetränken. Ein handelsüblicher Energydrink (250 ml) enthält typischerweise 80 mg Koffein – ungefähr so viel wie eine Tasse Filterkaffee.

Die EFSA bestätigt in ihrem wissenschaftlichen Gutachten zur Sicherheit von Koffein in Lebensmitteln1), dass bei einer täglichen Koffeinaufnahme von bis zu 400 mg bei gesunden Erwachsenen keine Sicherheitsbedenken bestehen. In der praktischen Umsetzung bedeutet dies einen täglichen Konsum von beispielsweise rund fünf Tassen Filterkaffee oder von fünf Dosen (zu je 250 ml) eines handelsüblichen Energydrinks. Für schwangere und stillende Frauen empfiehlt die EFSA, eine Aufnahme von 200 mg am Tag nicht zu überschreiten.

Bei Kindern (3 bis kleiner 10 Jahre) und Jugendlichen (10 bis kleiner 18 Jahre) wird die Sicherheit des Koffeinkonsums vom Körpergewicht abhängig gemacht. Die EFSA sieht hier eine Verzehrsmenge von 3 mg je Kilogramm Körpergewicht pro Tag und Einzeldosis als sicher an. Energydrinks sind als funktionale Getränke nicht für Kinder konzipiert. Bei Jugendlichen entspricht dies umgerechnet, wobei insbesondere das Gewicht zu berücksichtigen ist, dem Verzehr von ein bis zwei Dosen (zu je 250 ml) als Einzeldosis oder über den Tag verteilt.

Die EFSA stellt in ihrer vorgenannten Stellungnahme zudem ausdrücklich fest, dass der durchschnittliche Beitrag von Energydrinks zur gesamten täglichen Koffeinaufnahme bei Kindern vernachlässigbar und bei Jugendlichen gering ist. Tatsächlich machen andere Koffeinquellen (Kaffee, Tee, Cola-Getränke und Schokolade) bei allen Altersgruppen bei weitem den größten Anteil des Gesamtkoffeinkonsums aus.

 

1)  EFSA NDA Panel (EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies), 2015. Scientific Opinion on the safety of caffeine, EFSA Journal 2015; 13(5):4102, https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2015.4102

Was gilt für Energydrinks und Sport?

Energydrinks sind keine Sportgetränke. Die EFSA kommt in ihrem wissenschaftlichen Gutachten zur Sicherheit von Koffein zum Ergebnis, dass bis zu 200 mg Koffein aus allen Ernährungsquellen (inklusive Energydrinks) unbedenklich sind, wenn diese Menge weniger als zwei Stunden vor intensiver körperlicher Betätigung aufgenommen wird1).

 

1)  Vgl. EFSA Scientific Opinion on the safety of caffeine, EFSA Journal 2015; 13(5):4102,
    https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2015.4102

 

Was gilt für Energydrinks und Alkohol?

Energydrinks sind (als Erfrischungsgetränke) koffeinhaltige – alkoholfreie – Getränke, die ebenso wie viele andere nicht-alkoholische Getränke gelegentlich mit alkoholischen Getränken gemischt werden.

Das britische „Committee of Toxicity“ (UK COT), eines der weltweit führenden Gremien im Bereich von Risikobewertungen, stellte bereits in einem 2012 veröffentlichten Gutachten1) fest, dass es auf Grund der derzeitigen wissenschaftlichen Datenlage keinen Hinweis auf eine schädliche Wechselwirkung zwischen Koffein und Alkohol gibt. Auch das wissenschaftliche Gutachten der EFSA zur Sicherheit von Koffein in Lebensmitteln2) aus dem Jahr 2015 hat diese Fragestellung behandelt. Im Ergebnis stützen weder das UK COT noch die EFSA die Annahme einer nachteiligen Wechselwirkung zwischen Energydrinks bzw. Koffein und Alkohol. Darüber hinaus zeigt die aktuelle wissenschaftliche Forschung, dass das Mischen von Energydrinks und Alkohol gegenüber dem alleinigen Genuss von Alkohol nicht zu einem höheren Alkoholkonsum führt.

Dabei ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass für den Verkauf bzw. die Abgabe von Alkohol in Deutschland selbstverständlich ohnehin die besonderen gesetzlichen Vorgaben aus dem (nationalen) Jugendschutzgesetz3) mit ihren besonderen Abgabeverboten an Kinder und Jugendliche gelten.

 

1)  COT Statement on the interaction of caffeine and alcohol and their combined effects on health and behaviour
    https://cot.food.gov.uk/sites/default/files/cot/cotstatementcaffalco201204.pdf

2)  Vgl. EFSA Scientific Opinion on the safety of caffeine, EFSA Journal 2015; 13(5): 4102,
    https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2015.4102

3)  Vgl. § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG)www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

Gibt es besondere Vorgaben für das Marketing von Energydrinks?

Die wafg und die Mitgliedsunternehmen, die Energydrinks herstellen bzw. vertreiben, sind sich der öffentlichen Diskussion zur Produktkategorie ebenso bewusst wie der Zielvorgabe, für diese eine verantwortungsvolle Vermarktung aufzustellen.

Hierzu haben (organisiert über die wafg als zuständigen Branchenverband) wichtige und marktrelevante Akteure gemeinsam – insbesondere in der Umsetzung ihrer jeweiligen Verantwortung als Energydrinks herstellende bzw. vertreibende Unternehmen – einen freiwilligen, spezifischen Verhaltenskodex für die Produktkategorie erstellt. Dabei verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen ausdrücklich, auf gezielte Marketingaktivitäten gegenüber Kindern (unter 14 Jahren) zu verzichten.

Der wafg-Verhaltenskodex ist hier als Download » verfügbar.

Wie ist die Empfehlung des Bürgerrates zur Einführung einer Altersgrenze für Energydrinks zu bewerten? ^

Die in den Empfehlungen des Bürgerrates enthaltene Forderung nach Einführung einer Altersgrenze für Energydrinks und Produkte mit höheren Koffeingehalten beruht auf einer einseitigen und unvollständigen wissenschaftlichen Begleitung.

Nach unseren Informationen wurde zur konkreten Thematik nur ein einzelner Impuls von Seiten eines einzelnen Mediziners vorgetragen. Insbesondere waren zur Einbeziehung der vorliegenden unabhängigen wissenschaftlichen Risikobewertung nach unseren Informationen weder die zuständige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) konkret in das Verfahren einbezogen.